Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der „Reitschule und Pensionsbetrieb Hannes Reif“ (zur besseren Lesbarkeit im Folgenden als „Reitbetrieb Reif“ bezeichnet) und dem Reitschüler bzw. den Erziehungsberechtigten des Reitschülers abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.
Jeder der sich auf dem Reiterhofgelände einschließlich den Koppeln aufhält, muss sich an diese AGB halten! Die Leistungen des „Reitbetriebs Reif“ erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
Der Reitschüler erkennt diese Bedingungen mit Vertragsabschluss als verbindlich an.
- Anmeldung und Vertragsabschluss
2.1. Anmeldung
Die Anmeldung zum Reitunterricht muss schriftlich über das
Anmeldeformular erfolgen. Mit dieser Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
2.2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme der Beauftragung durch den „Reitbetrieb Reif“ zustande, und zwar entweder durch schriftliche Auftrags- und Terminbestätigung oder durch Beginn der beauftragten Leistung.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Preise und Fälligkeit der Bezahlung
3.1. Preise
Die angebotenen Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, als Festpreise.
Der „Reitbetrieb Reif“ behält sich das Recht vor, die Preise unter Berücksichtigung gestiegener Betriebskosten (z.B. Futter, Tierarzt, Personal) anzupassen. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten auf unserer Webseite und per WhatsApp bekannt gegeben. Reitschüler haben das Recht, bis zu vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen.
3.2. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach der Reitstunde und ist in bar beim jeweiligen Reitlehrer zu entrichten.
3.3. Anteil am Versicherungsbeitrag
Zusätzlich zu den Kosten der einzelnen Reitstunden ist pro Familie ein Versicherungsbeitrag von 10 Euro im Monat zu leisten. Dieser kann monatlich, halbjährlich oder jährlich in der entsprechenden Höhe auf das folgende Konto überwiesen werden:
Kontoinhaber: Hannes Reif
IBAN: DE76 8206 4188 0100 2691 23
BIC: GENODEF1WE1
Geldinstitut: VR Bank Weimar eG
Verwendungszweck: Reitschüler Vor- und Nachname, Nachname der Familie
3.4. Folgen bei Zahlungsverzug oder Versäumnis der Zahlung
Im Falle der Nachzahlung einer Reitstunde bzw. bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang des Anteils zum Versicherungsbeitrag fallen 5% Verzugszinsen an. Für Mahnschreiben ist der „Reitbetrieb Reif“ berechtigt, 2,50 Euro pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
Im Falle der Nicht-Bezahlung des Reitunterrichts bzw. des Anteils zum Versicherungsbeitrag ist der „Reitbetrieb Reif“ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Reitschüler vom Unterricht auszuschließen. Gegenseitige Ansprüche bestehen in diesem Fall nur in dem Umfang, in dem Leistungen bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits erbracht wurden. Ausstehende Zahlungen für bis dahin erbrachte Leistungen bleiben geschuldet und sind unverzüglich zu begleichen. Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend angerechnet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
4.1. Kündigungsfrist
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform (per E-Mail oder Post). Als Kündigungsdatum zählt der Eingang des Schreibens beim „Reitbetrieb Reif“, nicht das Absendedatum.
Die Kündigung ist zu richten an:
Reitschule und Pensionsbetrieb Hannes Reif
Hottelstedt 21
99439 Am Ettersberg
4.2. Sonderkündigungsrecht
Bei einer nachweislich (ärztliches Attest) länger als sechs Wochen andauernden Erkrankung des Reitschülers, die die Teilnahme am Reitunterricht unmöglich macht, kann der Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung für die Zukunft gekündigt werden.
Bei Umzug des Reitschülers gilt ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende.
4.3. Zusatzregelungen
Ein Pausieren des Vertrages ist grundsätzlich nicht möglich. Ohne Kündigung bleiben die Zahlungspflichten bestehen, auch bei Nichtwahrnehmung von Unterrichtsstunden.
Nach der Kündigung besteht seitens des „Reitbetriebs Reif“ das Recht, unmittelbar einen Nachfolger für den frei werdenden Platz zu bestimmen.
- Buchung und Stornierung einer Reitstunde
5.1. Buchung einer Reitstunde
Die Buchung der Reitstunde erfolgt über ein zentrales Buchungssystem. Die Buchung der Reitstunde erfolgt immer 2 Wochen im Voraus.
5.2. Stornierung einer Reitstunde
Sollte es einem Reitschüler nicht möglich sein, an der vereinbarten Reitstunde teilzunehmen, muss die Reitstunde spätestens 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde abgesagt werden.
Werden Reitstunden innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem gebuchten Termin storniert, müssen die Kosten für die gebuchte Reitstunde trotzdem vom Reitschüler getragen werden. Der offene Betrag ist unverzüglich auf das unter Punkt 3.3. aufgeführte Konto zu überweisen. Die Abrechnung erfolgt unabhängig von den Gründen, die zur Stornierung führen. Anspruch auf einen Ersatztermin gibt es nicht.
Eine Absage ist Nadine Reif schriftlich (WhatsApp) oder telefonisch mitzuteilen. Zusätzlich ist die Reitstunde vom Reitschüler über das Buchungssystem zu stornieren.
5.3. Sonderfälle für die Stornierung der Reitstunde
Ausnahmen von den in Punkt 5.2. benannten Regelungen bilden höhere Gewalt und meldepflichtige Erkrankungen. Die Entscheidung über das Vorgehen in diesen Fällen trifft der „Reitbetrieb Reif“ unter Berücksichtigung der Sicherheitslage.
Die Absage hat in beiden Fällen unverzüglich nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes zu erfolgen.
5.4. Zusatzregelungen
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise und sind nicht übertragbar. Beendet ein Teilnehmer eine Reitstunde vorzeitig, besteht kein Anrecht auf Erlass der Unterrichtsgebühr.
Wurden seitens des Reitschülers regelmäßige Termine (1 x wöchentlich oder 14-tägig) im Vorhinein gebucht und die vereinbarten Termine in weiterer Folge 3 x hintereinander abgesagt, ist der „Reitbetrieb Reif“ berechtigt, diesen Termin nicht weiter für den Reitschüler freizuhalten und den Termin anderen Reitschülern zur Verfügung zu stellen.
Der „Reitbetrieb Reif“ behält sich das Recht vor, Reitstunden aus wichtigen Gründen (z. B. Wetter, eigene Krankheit oder Krankheit der Tiere, Organisation, höhere Gewalt) zu unterbrechen, in Gänze abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall ist der Reitschüler berechtigt, einen Ersatztermin mit dem „Reitbetrieb Reif“ zu vereinbaren.
- Durchführung des Reitunterrichts
6.1. Verhalten während des Reitunterrichts
Der Reitunterricht erfolgt zu den vereinbarten Terminen. Die Reitschüler haben vor, während und nach dem Reitschulunterricht den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten. Sollte sich der Reitschüler nicht daran halten, so kann das Reiten untersagt werden. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.
Die Vor- und Nachbereitung des Pferdes (Putzen, Satteln, Trensen) gehört zu jedem Reitunterricht mit dazu und erfolgt vor bzw. nach der Reitstunde.
6.2. Pferde im Reitunterricht
Für die Durchführung des Reitunterrichts werden die Schulpferde des „Reitbetriebs Reif“ zur Verfügung gestellt. Die Einteilung der Schulpferde wird vom Reitlehrer vorgenommen. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd.
Es besteht die Möglichkeit, den Reitunterricht auf dem eigenen Pferd durchzuführen. Für Fremdreiter bzw. Reiter ohne Einstellvertrag fallen hierfür separate Gebühren an.
6.3. Art des Reitunterrichts
Der Reitunterricht findet, je nach Einstufung des Reitschülers, geführt an der Longe, im Einzelunterricht als Freireiter oder in der Abteilung mit bis zu sechs Reitschülern statt. Für den Anfängerreitunterricht bietet der „Reitbetrieb Reif“ verschiedene Einsteigerreitgruppen nach Altersstufen gegliedert an. Die Einstufung des Reitschülers erfolgt aufgrund der reiterlichen Fähigkeiten durch den jeweiligen Reitlehrer.
6.4. Schnupperstunde
Zum Kennenlernen des „Reitbetriebs Reif“ ist es möglich, bis zu vier Probestunden zu vereinbaren. Diese muss bei Buchung und entsprechend der jeweils gültigen Preisliste vergütet werden. Wird diese gebuchte Stunde nicht wahrgenommen, erfolgt keine Erstattung und kein Ersatztermin.
- Pflichten des Reitschülers für die Teilnahme am Reitunterricht
7.1. Allgemeine Pflichten
Der Reitschüler ist verpflichtet, sich pünktlich zur vereinbarten Zeit auf dem Reiterhof einzufinden. Der Reitschüler nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Verspätungen seinerseits nicht berücksichtigt werden können.
Der Reitschüler verpflichtet sich außerdem, spätestens 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Reiterhof anwesend zu sein, um sein Pferd/Pony für die Reitstunde vorzubereiten. Die Zeit fürs Putzen und Satteln soll so bemessen sein, dass das Pferd zum Unterrichtsbeginn startbereit ist.
Der Reitschüler verpflichtet sich weiter, eventuelle Missstände, Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten des Pferdes gegenüber dem Reitlehrer anzuzeigen, um sich und den Reitlehrer nicht in unnötige Gefahr zu bringen.
Von Reitschülern und deren Begleitpersonen wird während des Reitbetriebes Ruhe erwartet.
7.2. Kleiderordnung
Für alle Reitschüler ist das Tragen eines DIN-Norm-entsprechenden Reithelms Pflicht! Die Benutzung von Fahrradhelmen ist nicht gestattet. Diese unterliegen anderen Sicherheitskriterien, da die typischen und sportartspezifischen Fall- und Aufschlagarten andere sind als die im Reitsport. Diese Helme bieten deshalb keinen vergleichbaren Schutz!
Darüber hinaus ist das Tragen einer enganliegenden Hose, von Reithandschuhen und festen Schuhen mit einem guten Profil und einem leichten Absatz (keine Turnschuhe! keine Stiefel mit Innenreißverschluss!) verpflichtend.
Reitschüler unter 18 Jahre sind beim Spring- oder Geländetraining dazu verpflichtet, eine Sicherheitsweste zu tragen.
Diese Reitausrüstung (Reithelm, Reithandschuhe, Reithose, Reitschuhe) ist vom Reitschüler zur Reitstunde mitzubringen.
Das Tragen von Kapuzenpullovern bzw. Kapuzen an Jacken und Westen sowie das Tragen von Schmuck (v.a. auffälliger Schmuck, Creolen und andere große Ohrringe, Ketten, hängende Piercings) ist im Reitunterricht und in den Veranstaltungen nicht gestattet, da sie das Unfallrisiko und die Verletzungsgefahr erhöhen.
Brillen und festen Zahnspangen dürfen in der Reitstunde getragen werden. Es wird jedoch aufgrund des Risikos von Schäden im Falle von Stürzen empfohlen – soweit möglich – spezielle Sportbrillen aus bruchsicherem Kunststoff oder Kontaktlinsen zu tragen. Für feste Zahnspangen gibt es die Möglichkeit eines individuell angepassten Mundschutzes, um Schäden bei Stürzen zu reduzieren. Diese sind beim Kiefernorthopäden erhältlich. Lose Zahnspangen und Aligner müssen während des Reitunterrichts rausgenommen werden, um Schäden daran zu vermeiden und der Gefahr des Verschluckens vorzubeugen.
7.3. Folgen bei Nicht-Einhaltung der Kleiderordnung
Bei Nichteinhaltung der Kleidungsvorgaben kann der Reitschüler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.
Reitschüler des Geländetrainings oder der Springstunde ohne Sicherheitsweste können ebenfalls vom Reitunterricht ausgeschlossen werden. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.
7.4. Zusatzregelungen
Die Schulpferde sind keine Gewichtsträger, deshalb weisen wir darauf hin, dass Reiter von über 90 kg nur mit eigenem Pferd oder Reitbeteiligung am Unterricht teilnehmen können. Das Körpergewicht des Reitschülers ist im Anmeldeformular anzugeben. Langjährige Reitschüler haben den jeweiligen Reitlehrer bei Erreichen eines Körpergewichts von 90 kg umgehend in Kenntnis zu setzen.
Der Abschluss einer Unfallversicherung, die das Reiten als Risiko abdeckt, wird ausdrücklich empfohlen.
Das Fotografieren und Filmen während des Reitunterrichts ist aus Gründen des Datenschutzes verboten! Ausnahmen von diesem Verbot können in Absprache mit dem jeweiligen Reitlehrer für die aktuelle Reitstunde gewährt werden.
- Verhalten auf dem Gelände des Reiterhofs
8.1. Allgemeine Verhaltensregeln
Die Stall- und Hofregeln sind einzuhalten! Rauchen und Umgang mit offenem Feuer, ist wegen Brandgefahr auf dem gesamten Hofgelände verboten.
Das Betreten der Pferdeboxen, Paddocks und Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Leitung, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache mit einer befugten Person erlaubt. Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten. Die Tiere sind mit Respekt zu behandeln.
Der „Reitbetrieb Reif“ behält sich vor, Reitschüler, die sich nicht an die Regeln halten, ohne Erstattung vom Reitunterricht auszuschließen.
8.2. Verantwortlichkeit
Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung für Kinder/Personen übernehmen können, die sich außerhalb ihrer gebuchten Reitstunde oder eines Pferdeeinstellungsvertrags auf unserem Gelände befinden. Der Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
Der Aufenthalt auf dem Reiterhof geschieht auf eigene Gefahr. Es gibt aus Rücksicht auf unsere Tiere keinen Winterdienst, der rutsch- und eisfreie Flächen gewährleistet. Hunde sind auf dem gesamten Reiterhof nicht gestattet.
8.3. Umgang mit Leihgaben des Reiterhofs
Das Sattelzeug und Zubehör, welches der Reitschüler für den Reitunterricht benötigt, sind Leihgaben und als solche pfleglich zu behandeln.
- Gewährleistung und Haftung
9.1. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, sofern in diesen AGB nicht wirksam anderes vereinbart wurde.
9.2. Haftung
Der „Reitbetrieb Reif“ haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
9.3. Haftungsausschluss
Der „Reitbetrieb Reif“ haftet nicht für Unfälle, Verluste persönlichen Eigentums oder Schäden jeglicher Art, welche insbesondere durch Lehr- oder Privatpferde, Diebstahl oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst an privatem Eigentum der Veranstaltungsteilnehmer entstehen, soweit der „Reitbetrieb Reif“ nicht gegen solche Schäden versichert ist oder soweit diese Schäden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des „Reitbetriebs Reif“, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfsperson beruhen.
Eine darüber hinausgehende Haftung des „Reitbetriebs Reif“ ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt sie keine Haftung für das Eigentum der Reitschüler.
Der Reitschüler haftet für Schäden am Tier oder an der Reitausrüstung, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Der Reitschüler ist verpflichtet, eine ausreichende private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
10.1. Verarbeitung der Anmeldedaten
Im Zuge des Anmeldeverfahrens zum Reitunterricht werden personenbezogene Daten (Name, Mail-Adresse, Telefonnummer, Alter, Größe, Gewicht, Erfahrungsstand, besondere Hinweise) erhoben und gespeichert. Die erhobenen Daten werden nur zur Vertragsabwicklung genutzt und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
10.2. Livekameras auf dem Gelände des Reiterhofs
Auf dem Gelände des Reiterhofs sind in bestimmten Bereichen Livekameras installiert.
Die Überwachung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Die berechtigten Interessen bestehen insbesondere im Schutz der Tiere, der Mitarbeiter sowie der Einrichtungen des Reiterhofs.
Die Kameras übertragen das Geschehen ausschließlich live in Echtzeit. Tonaufnahmen werden nicht angefertigt. Eine Aufzeichnung oder Speicherung der Bilddaten erfolgt nicht.
Zugriff auf die Livekameras haben ausschließlich die Betreiber des „Reitbetriebs Reif“.
Der „Reitbetrieb Reif“ behält sich vor, diese AGB jederzeit ändern zu können, sofern dies durch innerbetriebliche Gründe oder Änderungen der Marktgegebenheiten oder der Gesetzeslage notwendig wird. Die geänderten Bedingungen werden spätestens 4 Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf dem Reiterhof sowie auf der Internetseite veröffentlicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ottstedt a.B., 24.01.2026