Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Reitunterricht
(1)
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten zwischen der „Reitschule und Pensionsbetrieb Hannes Reif“ (zur besseren
Lesbarkeit im Folgenden als „Reitbetrieb Reif“ bezeichnet) und dem Reitschüler
bzw. den Erziehungsberechtigten des Reitschülers abgeschlossenen Verträge über
die Erteilung von Reitunterricht.
Jeder der sich auf dem Reiterhofgelände einschließlich
den Koppeln aufhält, muss sich an diese AGB halten! Die Leistungen des
„Reitbetriebs Reif“ erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden
Bestimmungen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
Der Reitschüler erkennt diese Bedingungen mit
Vertragsabschluss als verbindlich an.
(2)
Anmeldung und Vertragsabschluss
2.1. Anmeldung
Die Anmeldung zum Reitunterricht muss schriftlich über
das Anmeldeformular.
erfolgen. Mit dieser Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages
verbindlich an.
2.2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme der Beauftragung durch
den „Reitbetrieb Reif“ zustande, und zwar entweder durch schriftliche Auftrags-
und Terminbestätigung oder durch Beginn der beauftragten Leistung.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung eines
Erziehungsberechtigten erforderlich.
(3)
Preise und Fälligkeit der Bezahlung
3.1. Preise
Die angebotenen Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, als Festpreise.
Der „Reitbetrieb Reif“ behält sich das Recht vor, die
Preise unter Berücksichtigung gestiegener Betriebskosten (z.B. Futter,
Tierarzt, Personal) anzupassen. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor
Inkrafttreten auf unserer Webseite und per WhatsApp bekannt gegeben.
Reitschüler haben das Recht, bis zu vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen
Preise zu kündigen.
3.2. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach der Reitstunde
und ist in bar beim jeweiligen Reitlehrer zu entrichten.
3.3. Anteil am Versicherungsbeitrag
Zusätzlich zu den Kosten der einzelnen Reitstunden ist
pro Familie ein Versicherungsbeitrag von 10 Euro im Monat zu leisten. Dieser
kann monatlich, halbjährlich oder jährlich in der entsprechenden Höhe auf das
folgende Konto überwiesen werden:
Kontoinhaber:
Hannes Reif
IBAN: DE76 8206 4188 0100 2691 23
BIC: GENODEF1WE1
Geldinstitut: VR Bank Weimar eG
Verwendungszweck: Reitschüler Vor- und Nachname, Nachname der Familie
3.4. Folgen bei Zahlungsverzug oder Versäumnis der Zahlung
Im Falle der Nachzahlung einer Reitstunde bzw. bei
nicht fristgerechtem Zahlungseingang des Anteils zum Versicherungsbeitrag
fallen 5% Verzugszinsen an. Für Mahnschreiben ist der „Reitbetrieb Reif“
berechtigt, 2,50 Euro pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
Im Falle der Nicht-Bezahlung des Reitunterrichts bzw.
des Anteils zum Versicherungsbeitrag ist der „Reitbetrieb Reif“ berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder den Reitschüler vom Unterricht auszuschließen.
Gegenseitige Ansprüche bestehen in diesem Fall nur in dem Umfang, in dem
Leistungen bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits erbracht wurden.
Ausstehende Zahlungen für bis dahin erbrachte Leistungen bleiben geschuldet und
sind unverzüglich zu begleichen. Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend
angerechnet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
(4)
Kündigung
4.1. Kündigungsfrist
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von
vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung des Vertrages bedarf
der Schriftform (per E-Mail oder Post). Als Kündigungsdatum zählt der Eingang
des Schreibens beim „Reitbetrieb Reif“, nicht das Absendedatum.
Die Kündigung ist zu richten an:
Reitschule und Pensionsbetrieb Hannes Reif
Hottelstedt 21
99439 Am Ettersberg
4.2. Sonderkündigungsrecht
Bei einer nachweislich (ärztliches Attest) länger als
sechs Wochen andauernden Erkrankung des Reitschülers, die die Teilnahme am
Reitunterricht unmöglich macht, kann der Vertrag außerordentlich mit sofortiger
Wirkung für die Zukunft gekündigt werden.
Bei Umzug des Reitschülers gilt ein
Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende.
4.3. Zusatzregelungen
Ein Pausieren des Vertrages ist grundsätzlich nicht
möglich. Ohne Kündigung bleiben die Zahlungspflichten bestehen, auch bei
Nichtwahrnehmung von Unterrichtsstunden.
Nach der Kündigung besteht seitens des „Reitbetriebs
Reif“ das Recht, unmittelbar einen Nachfolger für den frei
werdenden Platz zu bestimmen.
(5)
Buchung und Stornierung einer Reitstunde
5.1. Buchung einer Reitstunde
Die Buchung der Reitstunde erfolgt über ein zentrales
Buchungssystem. Die Buchung der Reitstunde erfolgt immer 2 Wochen im Voraus.
5.2. Stornierung einer Reitstunde
Sollte es einem Reitschüler nicht möglich sein, an der
vereinbarten Reitstunde teilzunehmen, muss die Reitstunde spätestens 24 Stunden
vor Beginn der Reitstunde abgesagt werden.
Werden Reitstunden innerhalb von weniger als 24
Stunden vor dem gebuchten Termin storniert, müssen die Kosten für die gebuchte
Reitstunde trotzdem vom Reitschüler getragen werden. Der offene Betrag ist
unverzüglich auf das unter Punkt 3.3. aufgeführte Konto zu überweisen. Die
Abrechnung erfolgt unabhängig von den Gründen, die zur Stornierung führen.
Anspruch auf einen Ersatztermin gibt es nicht.
Eine Absage ist Nadine Reif schriftlich (WhatsApp)
oder telefonisch mitzuteilen. Zusätzlich ist die Reitstunde vom Reitschüler
über das Buchungssystem zu stornieren.
5.3. Sonderfälle für die Stornierung der Reitstunde
Ausnahmen von den in Punkt 5.2. benannten Regelungen
bilden höhere Gewalt und meldepflichtige Erkrankungen. Die Entscheidung über
das Vorgehen in diesen Fällen trifft der „Reitbetrieb Reif“ unter
Berücksichtigung der Sicherheitslage.
Die Absage hat in beiden Fällen unverzüglich nach
Bekanntwerden des Hinderungsgrundes zu erfolgen.
5.4. Zusatzregelungen
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden
grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise und sind nicht übertragbar.
Beendet ein Teilnehmer eine Reitstunde vorzeitig, besteht kein Anrecht auf
Erlass der Unterrichtsgebühr.
Wurden seitens des Reitschülers regelmäßige Termine (1
x wöchentlich oder 14-tägig) im Vorhinein gebucht und die vereinbarten Termine
in weiterer Folge 3 x hintereinander abgesagt, ist der „Reitbetrieb Reif“
berechtigt, diesen Termin nicht weiter für den Reitschüler freizuhalten und den
Termin anderen Reitschülern zur Verfügung zu stellen.
Der „Reitbetrieb Reif“ behält sich das Recht vor,
Reitstunden aus wichtigen Gründen (z. B. Wetter, eigene Krankheit oder
Krankheit der Tiere, Organisation, höhere Gewalt) zu unterbrechen, in Gänze
abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall ist der Reitschüler berechtigt,
einen Ersatztermin mit dem „Reitbetrieb Reif“ zu vereinbaren.
(6)
Durchführung des Reitunterrichts
6.1. Verhalten während des Reitunterrichts
Der Reitunterricht erfolgt zu den vereinbarten
Terminen. Die Reitschüler haben vor, während und nach dem Reitschulunterricht
den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten. Sollte sich der Reitschüler
nicht daran halten, so kann das Reiten untersagt
werden. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.
Die Vor- und Nachbereitung des Pferdes (Putzen,
Satteln, Trensen) gehört zu jedem Reitunterricht mit dazu und erfolgt vor bzw.
nach der Reitstunde.
6.2. Pferde im Reitunterricht
Für die Durchführung des Reitunterrichts werden die
Schulpferde des „Reitbetriebs Reif“ zur Verfügung gestellt. Die Einteilung der
Schulpferde wird vom Reitlehrer vorgenommen. Es besteht kein Anspruch auf ein
bestimmtes Pferd.
Es besteht die Möglichkeit, den Reitunterricht auf dem
eigenen Pferd durchzuführen. Für Fremdreiter bzw. Reiter ohne Einstellvertrag
fallen hierfür separate Gebühren an.
6.3. Art des Reitunterrichts
Der Reitunterricht findet, je nach Einstufung des
Reitschülers, geführt an der Longe, im Einzelunterricht als Freireiter oder in
der Abteilung mit bis zu sechs Reitschülern statt. Für den
Anfängerreitunterricht bietet der „Reitbetrieb Reif“ verschiedene Einsteigerreitgruppen
nach Altersstufen gegliedert an. Die Einstufung des Reitschülers erfolgt
aufgrund der reiterlichen Fähigkeiten durch den jeweiligen Reitlehrer.
6.4. Schnupperstunde
Zum Kennenlernen des „Reitbetriebs Reif“ ist es
möglich, bis zu vier Probestunden zu vereinbaren. Diese muss bei Buchung und
entsprechend der jeweils gültigen Preisliste vergütet werden. Wird diese
gebuchte Stunde nicht wahrgenommen, erfolgt keine Erstattung und kein
Ersatztermin.
(7)
Pflichten des Reitschülers für die Teilnahme am
Reitunterricht
7.1. Allgemeine Pflichten
Der Reitschüler ist verpflichtet, sich pünktlich zur
vereinbarten Zeit auf dem Reiterhof einzufinden. Der Reitschüler nimmt zur
Kenntnis, dass allfällige Verspätungen seinerseits nicht berücksichtigt werden
können.
Der Reitschüler verpflichtet sich außerdem, spätestens
30 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Reiterhof anwesend zu sein, um sein
Pferd/Pony für die Reitstunde vorzubereiten. Die Zeit fürs Putzen und Satteln
soll so bemessen sein, dass das Pferd zum Unterrichtsbeginn startbereit ist.
Der Reitschüler verpflichtet sich weiter, eventuelle
Missstände, Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten des Pferdes gegenüber dem
Reitlehrer anzuzeigen, um sich und den Reitlehrer nicht in unnötige Gefahr zu
bringen.
Von Reitschülern und deren Begleitpersonen wird
während des Reitbetriebes Ruhe erwartet.
7.2. Kleiderordnung
Für alle Reitschüler ist das Tragen eines
DIN-Norm-entsprechenden Reithelms Pflicht! Die Benutzung von Fahrradhelmen ist
nicht gestattet. Diese unterliegen anderen Sicherheitskriterien, da die
typischen und sportartspezifischen Fall- und Aufschlagarten andere sind als die
im Reitsport. Diese Helme bieten deshalb keinen vergleichbaren Schutz!
Darüber hinaus ist das Tragen einer enganliegenden
Hose, von Reithandschuhen und festen Schuhen mit einem guten Profil und einem
leichten Absatz (keine Turnschuhe! keine Stiefel mit Innenreißverschluss!)
verpflichtend.
Reitschüler unter 18 Jahre sind beim Spring- oder
Geländetraining dazu verpflichtet, eine Sicherheitsweste zu tragen.
Diese Reitausrüstung (Reithelm, Reithandschuhe,
Reithose, Reitschuhe) ist vom Reitschüler zur Reitstunde mitzubringen.
Das
Tragen von Kapuzenpullovern bzw. Kapuzen an Jacken und Westen sowie das Tragen
von Schmuck (v.a. auffälliger Schmuck, Creolen und andere große Ohrringe,
Ketten, hängende Piercings) ist im Reitunterricht und in den Veranstaltungen
nicht gestattet, da sie das Unfallrisiko und die Verletzungsgefahr erhöhen.
Brillen
und festen Zahnspangen dürfen in der Reitstunde getragen werden. Es wird jedoch
aufgrund des Risikos von Schäden im Falle von Stürzen empfohlen – soweit
möglich – spezielle Sportbrillen aus bruchsicherem Kunststoff oder
Kontaktlinsen zu tragen. Für feste Zahnspangen gibt es die Möglichkeit eines
individuell angepassten Mundschutzes, um Schäden bei Stürzen zu reduzieren.
Diese sind beim Kiefernorthopäden erhältlich. Lose Zahnspangen und Aligner müssen während des Reitunterrichts rausgenommen
werden, um Schäden daran zu vermeiden und der Gefahr des Verschluckens
vorzubeugen.
7.3. Folgen bei Nicht-Einhaltung der Kleiderordnung
Bei Nichteinhaltung der Kleidungsvorgaben kann der
Reitschüler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Kosten für die jeweilige
Reitstunde werden nicht erstattet.
Reitschüler des Geländetrainings oder der Springstunde
ohne Sicherheitsweste können ebenfalls vom Reitunterricht ausgeschlossen
werden. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.
7.4. Zusatzregelungen
Die Schulpferde sind keine Gewichtsträger, deshalb
weisen wir darauf hin, dass Reiter von über 90 kg nur mit eigenem Pferd oder
Reitbeteiligung am Unterricht teilnehmen können. Das Körpergewicht des
Reitschülers ist im Anmeldeformular anzugeben. Langjährige Reitschüler haben
den jeweiligen Reitlehrer bei Erreichen eines Körpergewichts von 90 kg umgehend
in Kenntnis zu setzen.
Der Abschluss einer Unfallversicherung, die das Reiten
als Risiko abdeckt, wird ausdrücklich empfohlen.
Das Fotografieren und Filmen während des
Reitunterrichts ist aus Gründen des Datenschutzes
verboten! Ausnahmen von diesem Verbot können in Absprache mit dem jeweiligen
Reitlehrer für die aktuelle Reitstunde gewährt werden.
(8)
Verhalten auf dem Gelände des Reiterhofs
8.1. Allgemeine Verhaltensregeln
Die Stall- und Hofregeln sind einzuhalten! Rauchen und
Umgang mit offenem Feuer, ist wegen Brandgefahr auf dem gesamten Hofgelände
verboten.
Das Betreten der Pferdeboxen, Paddocks und Koppeln ist
ohne ausdrückliche Erlaubnis der Leitung, eines Reitlehrers oder einer
Fachkraft verboten. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache mit einer
befugten Person erlaubt. Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu
leisten. Die Tiere sind mit Respekt zu behandeln.
Der „Reitbetrieb Reif“ behält sich vor, Reitschüler,
die sich nicht an die Regeln halten, ohne Erstattung vom Reitunterricht
auszuschließen.
8.2. Verantwortlichkeit
Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung für
Kinder/Personen übernehmen können, die sich außerhalb ihrer gebuchten
Reitstunde oder eines Pferdeeinstellungsvertrags auf unserem Gelände befinden.
Der Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
Der Aufenthalt auf dem Reiterhof geschieht auf eigene
Gefahr. Es gibt aus Rücksicht auf unsere Tiere keinen Winterdienst, der rutsch-
und eisfreie Flächen gewährleistet. Hunde sind auf dem gesamten Reiterhof nicht
gestattet.
8.3. Umgang mit Leihgaben des Reiterhofs
Das Sattelzeug und Zubehör, welches der Reitschüler
für den Reitunterricht benötigt, sind Leihgaben und als solche pfleglich zu
behandeln.
(9)
Gewährleistung und Haftung
9.1. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsbestimmungen, sofern in diesen AGB nicht wirksam anderes
vereinbart wurde.
9.2. Haftung
Der „Reitbetrieb Reif“ haftet im Rahmen seiner
Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine
darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
9.3. Haftungsausschluss
Der „Reitbetrieb Reif“ haftet nicht für Unfälle,
Verluste persönlichen Eigentums oder Schäden jeglicher Art, welche insbesondere
durch Lehr- oder Privatpferde, Diebstahl oder andere Ereignisse gegenüber
Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst an
privatem Eigentum der Veranstaltungsteilnehmer entstehen, soweit der
„Reitbetrieb Reif“ nicht gegen solche Schäden versichert ist oder soweit diese
Schäden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des „Reitbetriebs
Reif“, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen oder irgendwelcher
sonstiger Hilfsperson beruhen.
Eine darüber hinausgehende
Haftung des „Reitbetriebs Reif“ ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt sie
keine Haftung für das Eigentum der Reitschüler.
Der Reitschüler haftet für Schäden am Tier oder an der
Reitausrüstung, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
entstanden sind. Der Reitschüler ist verpflichtet, eine ausreichende private
Haftpflichtversicherung abzuschließen.
(10)
Datenverarbeitung
10.1. Verarbeitung der Anmeldedaten
Im Zuge des Anmeldeverfahrens zum Reitunterricht
werden personenbezogene Daten (Name, Mail-Adresse, Telefonnummer, Alter, Größe,
Gewicht, Erfahrungsstand, besondere Hinweise) erhoben und gespeichert. Die
erhobenen Daten werden nur zur Vertragsabwicklung genutzt und ohne Ihre
ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
10.2. Livekameras auf dem Gelände des Reiterhofs
Auf dem Gelände des Reiterhofs sind in bestimmten
Bereichen Livekameras installiert.
Die Überwachung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit.
f DSGVO (berechtigtes Interesse). Die berechtigten Interessen bestehen
insbesondere im Schutz der Tiere, der Mitarbeiter sowie der Einrichtungen des
Reiterhofs.
Die Kameras übertragen das Geschehen ausschließlich
live in Echtzeit. Tonaufnahmen werden nicht angefertigt. Eine Aufzeichnung oder
Speicherung der Bilddaten erfolgt nicht.
Zugriff auf die Livekameras haben ausschließlich
die Betreiber des „Reitbetriebs Reif“.
(11)
Änderungen der AGB
Der „Reitbetrieb Reif“ behält sich vor, diese AGB
jederzeit ändern zu können, sofern dies durch innerbetriebliche Gründe oder
Änderungen der Marktgegebenheiten oder der Gesetzeslage notwendig wird. Die
geänderten Bedingungen werden spätestens 4 Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf
dem Reiterhof sowie auf der Internetseite veröffentlicht.
(12)
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam
sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
Ottstedt a.B., 24.01.2026